Hans Jung
Aus Eigenem Gewissen: Riskieren Sie Ihre Freiheit!
Aus religiösen Gründen weigert sich der Flaschnermeister Hans Jung (*1892) eine Stelle in der AEG-Rüstungsproduktion anzutreten. Wegen „Vergehens gegen die Dienstpflichtordnung“ wird er im Februar 1941 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Hans Jung war bereits 1937 verhaftet worden, weil er der angeblich staats- und volksfeindlichen Vereinigung der ‘Ernsten Bibelforscher’ (Zeugen Jehovas) auch nach deren Verbot im April 1933 angehörte. Als verwundeter Weltkriegsveteran wurde Jungs Strafe mit sechs Monaten zwar relativ niedrig angesetzt, doch verlor er das Recht, seinen eigenen Flaschnerbetrieb fortzuführen. Nach Absitzen seiner ersten Strafe beorderte ihn das Arbeitsamt im Oktober 1940 zur „kriegswichtigen“ AEG, damals ein NS-Musterbetrieb. Weil Jung dieser Anordnung nicht nachkam, rief die AEG die Gestapo herbei, um zu erzwingen, dass sich Jung „für den Führer und den Endsieg“ einsetze. Jung beugte sich nicht und wurde erneut verurteilt. Wie die Quellen ergeben, wurde Hans Jung nach Ende seiner Gefängnisstrafe der Gestapo übergeben – ein Indiz dafür, dass er nach seiner Haft wahrscheinlich in ein Konzentrationslager interniert wurde.
Die Verfolgung der „Ernsten Bibelforscher“ durch den Nationalsozialismus ist ein selbst heute noch wenig präsenter Aspekt der Geschichte des NS-Regimes. Allein in Nürnberg und Fürth wurden einige Dutzend Mitglieder verfolgt, weil sie an ihrem Glauben und ihrer Gemeinschaft festhielten. Von den 6000 deutschen „Bibelforscher*innen“, die diesen Widerstand mit Gefängnis- und Lagerhaft büßten, wurden rund 2000 von den Nationalsozialisten ermordet.